Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verurteilte die Schweiz am 8. Februar 2022 in zwei Fällen, die Schweizer Väter betreffen, wegen der Verletzung von Menschenrechten durch die Schweiz. Beide Fälle sind identisch: Es geht um den Wegzug von Müttern mitsamt Kindern ins Ausland. Das ist kein Zufall. In der Schweiz existiert eine systematische Diskriminierung von Vätern aufgrund ihres Geschlechts. Die IGM Schweiz betreut einen der beiden Fälle und verfügt diesbezüglich über sämtliche Hintergrundinformationen.
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