Aktuelles

Die aktuelle Situation der Familien und der Familienpolitik

Der Bundesrat hat am 26. April 2017 den Familienbericht 2017 verabschiedet. Dieser enthält auf 76 Seiten eine Zusammenstellung der aktuellen statistischen Kennzahlen zu den Familien in der Schweiz, einen Überblick über die gegenwärtigen familienpolitischen Reformvorhaben auf Bundesebene sowie eine Analyse der Familienberichte der Kantone. Für den Bundesrat hat die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit Priorität. Es folgt hier eine Zusammenfassung des Berichts.

Der Familienbericht 2017 des Bundesrates stellt die Situation der Familien in der Schweiz zusammenfassend dar. Das Bundesamt für Statistik hat die verfügbaren Statistiken aktualisiert und in einem separaten Grundlagenbericht zusammengestellt. Darin werden bisher unveröffentlichte Daten über den Kinderwunsch, die Nutzung von familienergänzender Kinderbetreuung sowie über die Einstellungen zu verschiedenen Aspekten der Geschlechterverhältnisse und des Familienlebens präsentiert.


Der Soziologe François Höpflinger zeigt im Familienbericht 2017 die Veränderungen und Konstanten in der Entwicklung der Familien auf. Er weist unter anderem nach, dass in der Schweiz zwar neue Formen wie Patchwork- oder Regenbogenfamilien entstanden sind, dass sie aber deutlich weniger verbreitet sind, als es in den Medien oder in der politischen Diskussion häufig dargestellt wird. Zudem beschreibt er künftige Herausforderungen für die Familienpolitik.

Kantone: eigene Kompetenzen, eigene Schwerpunkte

Um einen Überblick über die Familienpolitik der Kantone zu erhalten, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Büro BASS) beauftragt, die Familienberichte, Familienleitbilder und Familienkonzepte der Kantone zu analysieren. Es ergibt sich ein sehr heterogenes Bild. Hingegen werden „Familie“ und „Familienpolitik“ ziemlich einheitlich definiert.


Bund und Kantone beurteilen die Herausforderungen in der Familienpolitik sehr ähnlich. Sie setzen aufgrund der geltenden Kompetenzordnung aber unterschiedliche Schwerpunkte. In den meisten Kantonen steht zwar auch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit im Vordergrund. Die Kantone legen aber auch Gewicht auf die Unterstützung der Familien mit Information, Beratung und Begleitung sowie auf die Integration und Bildung der Kinder.

Bundesrat fördert vor allem Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

Der Bundesrat will mit seiner Familienpolitik prioritär die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern. Dieses Ziel verfolgt er auch im Rahmen der Fachkräfteinitiative. Drei Massnahmen stehen dabei im Vordergrund:

Zwei neue Förderinstrumente des Bundes, um die Kosten der Kinderdrittbetreuung zu senken und das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abzustimmen,

die Beseitigung der «Heiratsstrafe» bei der Bundessteuer sowie die Erhöhung des Abzugs für die Kosten der Kinderdrittbetreuung bei der Bundessteuer und bei den kantonalen Steuern, um negative Erwerbsanreize im Steuerrecht zu reduzieren und dadurch die Zweitverdiener auf dem Arbeitsmarkt zu fördern.

Zudem passt der Bund das Familien- und Erbrecht laufend an die sich wandelnden Familienformen an.

Der Familienbericht 2017 geht auf das Postulat 12.3144 von alt Nationalrätin Meier-Schatz zurück.

Kommentar der IGM

In der Schweiz bringt eine Frau durchschnittlich 1,5 Kinder zur Welt, und seit mehreren Jahrzehnten erhöht sich das Alter der Mütter bei der Geburt des ersten Kindes konstant. Damit erhöht sich das Risiko, dass auch in Zukunft weniger als zwei Kinder pro Elternpaar in der Schweiz zur Welt kommen werden. Immer mehr Frauen haben in der Schweiz auch eine gute berufliche Ausbildung. Ideale Voraussetzungen, um das gängige Rollenverhalten bei der Geburt eines Kindes zu überdenken.


Im Familienbericht 2017 wird das Modell, wo Männer vollzeitlich und Frauen teilzeitlich erwerbstätig sind, als am meisten verbreitet erwähnt. Hier muss man sich fragen, wie der Familienbericht 2017 gemacht wurde? Wer wurde befragt? Kinder sind bei einer Trennung meist nur bei einem Elternteil angemeldet. Wurden bei einer Betreuung im Wechselmodell nach einer Trennung beide Elternteile befragt oder nur vorwiegend der Elternteil, bei dem die Kinder angemeldet sind? Es ist schon sehr erstaunlich, dass das Wechselmodell in der Betreuung der Kinder bei einer Scheidung oder Trennung im Familienbericht 2017 kaum erwähnt wird. Als von Armut bedroht werden in der Schweiz kinderreiche Familien, alleinstehende Mütter mit Kindern und ausländische Familien mit tiefem Bildungsniveau erwähnt.


Die Vielfalt der Lebensformen hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen, und die traditionellen Rollenmodelle haben sich teilweise schon aufgeweicht. Was fast drei Viertel der Eltern bei der Kinderbetreuung als Ideallösung nennen, nämlich eine Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile und eine Aufteilung der Kinderbetreuung scheint in der Schweiz zur Zeit noch schlecht realisierbar. Es liegt also in der Verantwortung der Politik, gute Rahmenbedingungen für eine familienfreundliche Politik zu schaffen, wo sich Erwerbs- und Familienarbeit gut vereinbaren lassen. Die IGM Schweiz empfiehlt zum Beispiel in ihrer letzten Stellungsnahme zur bundesrätlichen Vernehmlassung eine steuerliche Erleichterung der Familie bei den Fremdbetreuungskosten. Das klassische Ernährer-Modell hat seine vorherrschende Stellung eingebüsst. Jetzt muss alles unternommen werden, damit auch moderne, den heutigen Umständen angepasste Familienmodelle Unterstützung von allen Seiten erhalten. Männer und Väter engagieren sich heute unbestreitbar mehr in der Familie als früher. Das soll auch nach einer Trennung oder Scheidung so bleiben können! Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, Teilzeitbeschäftigung auch für Väter, geschlechterneutrale Lohngleichheit, Vaterschaftsurlaub, etc. stehen zur Diskussion.

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