Das bundesgerichtliche «Mantra» – beide Elternteile haben sich gemäss ihrer Leistungsfähigkeit am Volljährigenunterhalt zu beteiligen, und dieser umfasst zudem keine Überschussbeteiligung mehr – ist noch nicht Allgemeingut geworden.
Volljährige & Erstausbildung
Volljährigenunterhalt: Das bundesgerichtliche «Mantra»
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