Der nacheheliche Ehegattenunterhalt nach Art. 125 ZGB ist längstens nicht die einzige Unterhaltsform. Andere Sachverhalte begründen Betreuungsunterhalt, Vorsorgeunterhalt, Kinder- oder Volljährigenunterhalt. Die Grafik wirft viele weitere Fragen auf. Für genauere Antworten benötigen Sie ein Gespräch mit einem IGM-Berater. So sind Männer gegen unangemessene Forderungen besser gerüstet.
Ehe & Scheidung
Wie berechnet sich ein Ehegattenunterhalt?
Wieviel muss ich zahlen? Die meist gestellte Frage an den IGM Berater.