IGM Schweiz – Ziele & Tätigkeiten

40 Jahre IGM Schweiz

Mehr als 40 Jahre IGM Know-how und welche Konsequenzen daraus anstehen

Die 1976 gegründete IGM «Interessengemeinschaft getrennter und geschiedener Männer» unterstützt gemäss Vereinszweck Mitglieder, die von den Trennungs- und Scheidungsproblemen betroffen sind. Die IGM Schweiz ist eine Non-Profit-Organisation, die mit dem bescheidenen Mitgliederbeitrag von CHF 100/Jahr monatliche Treffs in der Deutschschweiz organisiert und den Ratsuchenden in Trennungs- und Scheidungssituationen Beratung und Soforthilfe in menschlicher, sozialer und juristischer Hinsicht bietet. Im Laufe der über 40 Jahre ihres Bestehens haben schätzungsweise 10‘000 Männer in Trennungs- und Scheidungssituationen Unterstützung bei der IGM gesucht.

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Als Beratungsorganisation nimmt die IGM trotz ihrem geringen Bekanntheitsgrad eine „ansehnliche“ Stellung ein und vermag jährlich ca. 140 Neumitglieder anzuziehen. Von den rund 17’000 Scheidungen pro Jahr laufen ca. 90 % relativ problemlos und einvernehmlich ab. Somit müssen jedes Jahr ca. 1‘700 Scheidungen als problematisch eingestuft werden.

Von diesen Scheidungen wiederum begleitet die IGM Schweiz also knapp einen Zehntel der Fälle. Was genau kann die IGM den Ratsuchenden für Beratung und Hilfe effektiv bieten?

IGM Angebote

  1. Erste Hilfe vor drohenden oder nach eingetretenen Trennungs- und Scheidungsschäden. Dazu gehören heute Probleme aus Konkubinaten mit nicht verheirateten Eltern, mit Vaterschaftaberkennungen, bei Überschuldungen oder Betreibungen bis hin zu Straftatbeständen gegen oder von Männern. Die IGM kann den durch Trennung und Scheidung „geschädigten“ Männern und Vätern, die Hilfe suchen, eine Anlaufstelle bieten, wo sie ihre schockierenden Vorfälle berichten können. Die IGM ist betreffend diesem Aspekt deshalb eine Selbsthilfegruppe.
  2. Verhinderung weiterer Schäden und Versuch der Schadensminderung: Analyse des Einzelfalls und Beratung, wie weitere Schäden möglichst verhindert werden können und am besten vorgegangen werden könnte, ev. Begleitung ans Gericht (dabei Beobachtung, wie sehr der Ausgang eines Gerichtsfalles vom betreffenden Richter abhängt).
  3. Gegenseitige Unterstützung beim Ertragen der groben Rechtsverletzungen, Perspektivenlosigkeit und erkennen, dass das bisherige Familienrecht mit der Rechtspraxis historisch in der Zeit hängen blieb, wo Frauen noch nicht arbeiten durften und nur den Fall berücksichtigen, wo der Mann an der Trennung schuld ist und deshalb auch bestraft werden musste.

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