Verschaffen Sie sich Informationen über:
Ihre grundlegenden Rechte.
Elternschaft & Lösungen (Betreuung, Erziehung, Wohnsitz …) (Art. 296 ff. ZGB).
Umgang mit psychischen und finanziellen Problemen.
Berechnung des geschützten Existenzminimums.
Berechnungen zum persönlichen Unterhalt (Art. 176 & Art. 125 ZGB).
Berechnungen zum Kinderunterhalt (Art. 276 ff. ZGB).
Berechnungen zum Volljährigenunterhalt (Art. 277, Abs. 2 ZGB).
Berechnungen zum Güterrecht (Art. 181 ff. ZGB).
Berechnungen zu Freizügigkeitsleistungen (Art. 122 ff. ZGB).
Erarbeitung von Checklisten.
Herstellung einer aussergerichtliche Trennungsvereinbarung (Art. 176 ZGB).
Herstellung einer Scheidungskonvention (Art. 111 ZGB).
Herstellung einer Vereinbarung über Volljährigenunterhalt (Art. 277, Abs. 2 ZGB).
Je nach Bereitschaft des IGM Beraters sind auch Klage-, Antwort- oder Beschwerdeschriften möglich und/oder Begleitungen zur Gegenpartei (Verhandlungsunterstützung). Das Motto lautet: Wissen ist der beste Schutz gegen die Männerbenachteiligungen bei unseren Gerichten, Behörden und Anwälten (eigener nicht ausgenommen). Der IGM Beratungspass wird Ihnen von der IGM Zentrale nach dem Zahlungseingang ausgestellt. Die Kontaktdaten Ihres IGM Beraters sind Inhalt des Beratungspasses. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Ihnen zugeteilten IGM Berater.
Die Leistung des IGM Beratungspasses umfasst ca. 2 Stunden Beratungsaufwand jeder Art. Haben Sie als Ratsuchender einen Zusatzbedarf für Dienstleistungen, die über den Umfang des Beratungspasses hinaus gehen, können diese vom IGM Berater im Rahmen seiner Möglichkeiten gewährt werden. Das Honorar für zusätzlichen Beratungsaufwand beträgt üblicherweise ca. CHF 90 pro Stunde, kann aber je nach Berater von diesem Betrag abweichen. Der IGM Berater und der Ratsuchende verständigen sich darüber bilateral.
Bestellen Sie den Beratungspass auf unserer Website unter IGM Mitglied werden.