KESB Frust

Interview mit einem entsorgten Vater

Kindsmutter zieht mit Einwilligung der KESB nach Deutschland. Fall nach Deutschland exportiert. Tochter ohne Vater.

IGM: | Wie konnte es soweit kommen, dass die Kindsmutter unterstützt durch die schweizerischen Behörden die Bewilligung bekam, mit der gemeinsamen Tochter nach Bonn zu ziehen?

Vater: | Die Gründe für diese katastrophale Entwicklung sind sehr vielfältig. Seit der Trennung 2009 versucht die Mutter, mir meine Tochter zu entfremden. Ich werde konfrontiert mit einer Vielzahl von Strategien. Unsere Tochter wird von der Mutter zum Instrument der Rache. Mit Kommunikationsverweigerung versucht die Mutter eine männerausgrenzende Symbiose von Mutter und Kind herzustellen. Die Mutter versucht, mich vor dem Kind schlecht zu machen, kleine Mängel werden masslos übertrieben, so dass ich schlussendlich auch von den Behörden als erziehungsunfähig eingestuft werde. Die unhaltbaren Anschuldigungen gipfeln teils in Vorwürfen mit sexueller Prägung. Schlussendlich war es eine klare Entscheidung der KESB. Per sofort sind sie nicht mehr für den Aktenberg zuständig. Export des Falles nach Deutschland.


IGM: | Welche Persönlichkeitsstruktur braucht es für dieses katastrophale Verhalten der Mutter?

Vater: | Das Verhalten der Mutter könnte man vielleicht mit einer Persönlichkeitsstörung erklären. Ich erlebe ihre Persönlichkeit als Fassade, was eine gute Beziehung zu ihr unmöglich machte. Auch zeigt sie Anzeichen von Depressionen. Sie zeigt oft eine Überreaktion auf Kritik und hat von mir aus ein unrealistisches, überhöhtes Selbstbild. Sie weiss stets besser, was gut ist für unsere Tochter.


IGM: | Gibt es mögliche Gründe für dieses schwierige Verhalten der Mutter?

Vater: | Der rasche Wechsel von anfänglicher Idealisierung des Partners zu der totalen Abwertung, die fortwährende Selbstinszenierung als Opfer kann ich mir mit einem möglichen Liebesdefizit in der Kindheit der Mutter erklären. Während ihren depressiven Phasen wollte ich persönlich nicht Trübsal blasen. Dies konnte sie nicht verstehen. Eine Trennung wurde unumgänglich.


Wie haben sich die Behörden verhalten, um der Entfremdungstendenz der Mutter Einhalt zu gebieten?

Vater: | Als Vater einer nun achtjährigen Tochter bin ich enttäuscht und schockiert über das Verhalten der KESB (verantwortlich Hr. Dr. P. Fassbind). Es wurde klar nicht zum Wohle des Kindes entschieden. Die Verantwortung verschiebt man einfach nach Deutschland. Das Kind wurde innert fünf Jahren von insgesamt sieben Psychologen angehört, fünf davon im Auftrag der Kindsmutter. Über die Kinderschutzgruppe des Inselspitals wurde eruiert, ob die falschen sexuellen Anschuldigungen einer Prüfung standhielten. Der Kinderarzt wurde drei Mal gewechselt. Die KESB unterstützt unverständlicherweise die Haltung und Vorgehensweise der Mutter und durchschaut in keiner Weise die Entfremdungsstrategien der Mutter. Unterstützung bekam ich ausschliesslich von den beiden Berufsbeistandschaften. Mit der Ersten verweigerte die Kindsmutter sogleich die Zusammenarbeit. Mit der Zweiten nach ein paar Jahren die Kommunikation. Sie wurde als parteiisch hingestellt.


IGM: | Welche negativen Konsequenzen hat dieser Wegzug nach Bonn (Deutschland)?

Vater: | Meine Tochter verliert alle ihre Freunde in der Schweiz, sowie alle Beziehungen väterlicherseits. Sie muss sich an ein neues Schulsystem gewöhnen und hat auf einen Schlag keine Reitstunden, Cellostunden und keinen Gesangsunterricht mehr, und was sicher das Schlimmste von allem ist: Sie verliert eine beim Vater funktionierende Familienstruktur und den alltäglichen Kontakt zu ihrem Vater.


IGM: | Käme ein Nachzug nach Bonn in Frage, um in der Nähe der Tochter zu wohnen?

Vater: | Da ich seit mehreren Jahren eine neue Beziehung hier in der Schweiz habe, ist ein Nachzug nach Bonn kaum vorstellbar, neben den grossen beruflichen Schwierigkeiten, welche ein solcher Umzug mit sich bringen würde. Ich bin in einem Dilemma gefangen und fühle mich vom Schweizer Staat als Vater regelrecht entsorgt. Es ist zum Verzweifeln! Um den Umgang wahrnehmen zu können, muss ich nun vor das Familiengericht in Deutschland. Die Kindsmutter gesteht mir nur sechs Wochen Schulferien und ein jährliches Wochenende mit meiner Tochter zu. Hätte ich dieses Vorgehen bei der KESB in der Schweiz unterschrieben, wären mir nun die Hände gebunden. Alle 14 Tage nach Bonn zu fahren kostet Zeit und Geld. Dies bin ich bereit zu unternehmen. Das Flechtwerk „meinpapakommt“ bietet hierbei grosse Unterstützung.


IGM: | Ist dieser Fall einer Kindsentfremdung ein bedauerlicher Einzelfall?

Vater: | Leider kenne ich noch weitere Fälle, welche nach einem ähnlichen Schema zu einer brutalen Entfremdung gegenüber einem Elternteil geführt haben. Sicher gibt es aber auch Väter, welche sich unverständlicherweise von ihren Kindern abwenden und alle im Stich lassen. Was ich einfach nicht verstehen und akzeptieren kann, ist die Tatsache, dass ich von staatlicher Seite her daran gehindert werde, meinen Pflichten und Rechten als Vater nachzukommen und dass das Wohl des Kindes in meinem Fall grob missachtet wird. Weiterhin fraglich ist der Fakt, dass ein Elternteil, welcher einen Konflikt aufrechterhält, unterstützt wird. Ja sogar regelrecht belohnt wird für sein negatives Verhalten.


IGM: | Was können Männer- und Familienorganisationen gegen diese Missstände unternehmen?

Vater: | In erster Linie Unterstützung in Notfällen sowie bei ersten Anzeichen von Trennungsschwierigkeiten eine Anlaufstelle bieten. Auf Angriffe mit Rat und Tat beiseite stehen. Als reagierender Elternteil wird man immer wieder vor neue Angriffe gestellt. Hier ist es dann wichtig, Unterstützung zu erhalten.

IGM: | Welche Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten gibt es, damit es nicht zu einer totalen Entfremdung zwischen Vater und Tochter kommt?

Die einzige Möglichkeit sehe ich darin, dass alle Ebenen: Psychologen, Behördenmitglieder, Anwälte bis hin zum Gericht solche Verhaltensweisen nicht belohnen. Solche Verhaltensmuster gilt es zu sanktionieren. Nur so kommt man raus. Als Hinweis: Cochemer Prinzip.


IGM: | Gibt es sonst noch etwas, was Du betroffenen Elternteilen auf den Weg geben möchtest?

Vater: | Bitte unterschreibt NICHTS voreilig! Nehmt Euch die Zeit! Lasst Euch nicht überfahren! Hätte ich das Besuchsrecht von sechs Wochen plus einem Wochenende pro Jahr unterschrieben, wären mir nun die Hände gebunden. Hätte ich der Einschulung in Deutschland zugestimmt, würde dies nun bedeuten, ich sei damit einverstanden, dass die Tochter neu in Bonn wohne! Es besteht KEINE Unterschriftspflicht!


IGM: | Diesen letzten Satz kann ich voll unterschreiben. Vielen Dank für die ehrlichen, offenen Worte.

Interview realisiert von M. Obrist |
(der interviewte Vater möchte aus Persönlichkeitsschutzgründen anonym bleiben)

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