Reader's Opinion

Sind Unterhaltszahlungen sittenwidrig? ZGB vs OR.

Die sog. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn etwas gegen die guten Sitten verstösst. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist etwas sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstösst. Danach ist ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstösst, nichtig. Gilt das auch für das schweizerische Scheidungsrecht?

Die nachfolgende Geschichte hinterlässt einen faulen Geschmack. Sie behandelt einen Vertrag „Auto waschen gegen 10 CHF“ nach Prinzipien des Unterhaltsrechts ZGB, anstelle des einfachen Auftrags nach Art. 394 ff. OR. Auch die Ehe wäre nach der Erwartung einer durchschnittlichen Gerechtigkeitsempfindung eine zweiseitige Verbindlichkeit, rechtlich unterstützt durch Art. 159 & 163 ZGB. Nur, da gibt es Unterschiede.

Das folgende Konstrukt zeigt auf, wie es ausschauen würde, wenn nacheheliches Unterhaltsrecht (ZGB) auf den einfachen Auftrag (OR) angewendet würde.


Vor einigen Jahren ging ich einen interessanten Vertrag ein. Ein Vertrag oder auch eine Abmachung setzt bekanntlich eine Leistung und eine Gegenleistung in ein Verhältnis. Der Vertrag verpflichtete mich, jede Woche einmal ein Auto zu waschen, und ich erhielt als Gegenleistung dafür 10 Franken. Somit hatte alles seine Klarheit und ich machte mich an die Erfüllung meiner vereinbarten Leistung. Ich war sehr glücklich, und es vergingen einige Jahre nach den Regeln dieses Vertrages.

Dann wuchs in mir der Wunsch der Veränderung, ich wollte mich weiter entwickeln. Neue Sehnsüchte nach Selbstverwirklichung liessen mich den Vertrag in Frage stellen. Unverständlicherweise weigerte sich mein Vertragspartner. Er meinte ganz unverfroren, die Kündigung des Vertrages gelte für ihn auch. Er wollte nicht verstehen, dass die 10 Franken auch ohne meine Leistung geschuldet wären. Ich musste also ein Gericht bemühen, um wieder klare Verhältnisse zu schaffen. Der Richter gab mir Recht. Ja, von da an wusch der alte Vertragspartner sein Auto selber, und Ende Monat war er zur Zahlung von 10 Franken verpflichtet. Er musste für die rechtzeitige, regelmässige und im Voraus zu leistende Überweisung bemüht sein. So steht es im Urteil.

Die Welt war wieder in Ordnung, und ich hatte jetzt genügend Zeit für meine persönliche Verwirklichung. Ich fühlte mich wohl, und es lief einige Zeit auch recht gut.

Eines Tages wollte der alte Vertragspartner und gerichtlich Verpflichtete mir aber die 10 Franken nicht mehr überweisen. Er habe jemand anderen, der sein Auto jetzt wasche und dem er dafür 10 Franken zu zahlen habe. Warum sollte mich das interessieren?

Zum Glück haben wir ein gut funktionierendes Rechtssystem, das mit Rechtstiteln effizient umgehen kann. Ich ging also zum Betreibungsamt und legte meinen Rechtstitel auf den Tisch. Zum Glück sind die Leute da tüchtig, sie haben ihm sein Auto gepfändet, und so kam ich wieder zu meinem monatlichen Geld.

Wenn das nicht funktionieren würde, gäbe es ja auch noch die Intervention von der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Das StGB deklariert eindeutig was deliktisch ist, dort steht: Wer seine Zahlungen nicht erfüllt, obschon er die Mittel dazu hätte, wird mit Freiheitsstrafe bestraft. Vergehen müssen sanktioniert werden.

Der alte Vertragspartner hatte es nicht begriffen. Es gibt einfach Leute, die den Bezug zu grundlegenden Moralverständnissen verloren haben. Da muss man unbedingt hart durchgreifen, sonst kommt es noch so weit, dass unsere Kinder daran verderben, weil sie sich an falschen Vorbildern orientieren. Wo kämen wir denn da hin. rk

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