Aktuelles

Die KESB im Kanton Bern sind keine Gerichte !

Das Bundesgericht stellte dies nebenbei im Urteil vom 23. März 2017 | 5A_619/2016 fest. Der Fall handelte vom Wegzug einer Mutter mit Kind nach Deutschland. Die Berner KESB erlaubte ihr dank des Entzuges der aufschiebenden Wirkung den Wegzug nach Bonn, dies gegen den Willen des Vaters. So zog die Kindsmutter innert Tagen mit Einwilligung der KESB nach Deutschland – Fall nach Deutschland exportiert – Tochter ohne Vater. Das Bundesgericht beruft sich auf Völkerrecht, statt auf unsere Bundesverfassung. Das deutsche Gericht sei zuständig. Als Folge hat ein Schweizer Vater jetzt kein Recht, die Frage des Wohnsitzes seines Kindes und seiner Interessen in der Schweiz gerichtlich feststellen zu lassen. Er soll ins Ausland damit. Die Schweizer Bundesverfassung gilt für Väter nicht.
#

23. 3. 2017 | Die beiden IGM Berater und IGM Vorstandsmitglieder Dominik Wirth (links) und Roger Kaufmann (rechts) vor dem Bundesgericht in Lausanne, anlässlich der öffentlichen Beratung der fünf Bundesrichter und der Frage, ob das betroffene IGM Mitglied aus dem Kanton Bern ein faires Verfahren hatte oder nicht?

Mängel im Kanton Bern

Der Fall wurde gerichtlich gar nie in der Schweiz behandelt, einzig die Behörden einer KESB haben dem Wegzug zugestimmt. Ein Rechtsmittel wurde hinfällig, da die Mutter sofort übersiedelte. Ein deutsches Gericht wäre erstmals zur Verfügung gestanden! Diese eigenartige Konstruktion ermöglicht einer Mutter durch Wohnortwechsel die Verhinderung der gerichtlichen Beurteilung in der Schweiz. Warum soll das in Bonn nicht wiederholt werden können? Dies warf einige prozessrechtliche Fragen auf. Hat der Vater ein nach Bundesverfassung garantiertes, faires Verfahren in der Schweiz zu Gute? Er konnte kein Schweizer Gericht anrufen und ihm stand kein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung. Die KESB Bern ist der Exekutive (Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion) unterstellt, also kein demokratisch legitimiertes und unabhängiges Gericht. Das Bundesgericht schreibt dazu: „… in personeller Hinsicht ist nach aktueller Rechtslage ein Subordinationsverhältnis nicht wegzudiskutieren“. Fazit: Die KESBs sind eben entgegen verbreiteter Meinungen keine Gerichte.

Abgewiesen & überwiesen

Im Übrigen wies das Bundesgericht die Beschwerde ab, weil ja das deutsche Gericht für den Vater verfügbar gewesen wäre. Es beruft sich dabei auf das Völkerrecht und Haager Kindesschutzübereinkommen HKsÜ, anstatt auf unsere Bundesverfassung (Art. 29a und 30 BV i.V.m. Art. 6 EMRK). Dem Vater stand so in der Schweiz kein faires Verfahren zur Verfügung. Dies ist die Meinung der IGM. Der IGM Vorstand und der betroffene Vater entschieden, die Frage dem Europäischen Gerichtshof zu überweisen. Möglich ist dies, weil die IGM Schweiz den Fonds „Prozesskostenbeteiligung“ betreibt, womit auch diese Berschwerde finanziert wurde.

IGM Schweiz

IGM Beratung

IGM Mitglied werden | zum Antragsformular

IGM Soforthilfe – Kontakt

Der IGM Beratungspass führt zur individuellen Beratung

IGM Treff – IGM hilft Männern

Gratis Rechtsauskunft für Männer bei Trennung & Scheidung

IGM Treff – IGM hilft Männern

IGM Treff Daten

IGM Soforthilfe – Kontakt

IGM Telefondienst | 062 844 11 11