Aktuelles

Das Cochemer Modell – Beschleunigung familienrechtlicher Verfahren

Das Cochemer Modell ist ein Vorgehensmodell, mit dem familienrechtliche Verfahren massiv beschleunigt werden. Es wurde in den Neunzigerjahren in der deutschen Kleinstadt Cochem vom mutigen Familienrichter Jürgen Rudolph initiiert und verbreitete sich in Deutschland aufgrund grosser Erfolge rasch. Das Cochemer Modell zeichnet sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und Einbindung aller Konfliktparteien vom Anfang des Verfahrens an aus. Um die echten Kindesinteressen zu fördern, werden beide Eltern an ihre Pflichten gegenüber ihren Kindern erinnert, und es werden rasche Termine gesetzt. Im folgenden Artikel wird das Cochemer Modell kurz vorgestellt.
Cochem Modell

Die Grundsätze

Am Ende des gerichtlichen Verfahrens muss eine Entscheidung der Eltern stehen und keine gerichtliche Entscheidung. Es wird also keine Übertragung elterlicher Verantwortung ans Gericht propagiert, denn diese ist nicht disponibel, und bei Nichtübernahme seitens eines Elternteils trägt das Kind den ganzen Ballast. Es gilt: Je kürzer das Verfahren, desto weniger Streit und desto mehr Ruhe für Eltern und Kinder.

In der Cochemer Praxis arbeiten alle Professionen zusammen:

  • die Rechtsanwälte
  • die Familienberatungsstelle
  • das Jugendamt
  • das Familiengericht

… sowie bei Bedarf auch noch:

  • ein Gutachter
  • ein Verfahrenspfleger
  • und andere

Unnötiges Ping-Pong wird vermieden, indem alle erwähnten Parteien an den Gerichtsverhandlungen präsent sind und zu Wort kommen. Lange Schriftstücke werden vermieden; es werden kurze Anträge auf einem A4-Blatt formuliert. Der Richter duldet kein Verhalten, das geeignet ist, bestehende Konflikte zu festigen oder neue Konflikte zu erzeugen. Der Umgang mit den Kindern wird während des gesamten Verfahrens nicht ausgesetzt. In Problemfällen werden Umgangsbegleiter eingesetzt. Wenn sich ein Elternteil konstruktivem Vorgehen verweigert, beweist er mangelnde elterliche Verantwortung und riskiert den Entzug des Sorgerechts. Umgangsverweigerung oder Beeinflussung der Kinder gegen den Partner erkennt Richter Rudolph als eine Form der Kindesmisshandlung.

Das Kindeswohl wird aus Kindersicht interpretiert: Kinder wollen beide Eltern behalten.

Der Ablauf

Bei Einreichung einer Scheidungsklage setzt der Richter sehr kurzfristig, innerhalb von zwei Wochen, einen Gerichtstermin an, damit sich die Streitpositionen nicht weiter verhärten. Während dieser zwei Wochen spricht ein Mitarbeiter des Jugendamts mit beiden Eltern. Er versucht, mit einer Mediation den Weg zu einer Einigung vorzubereiten. Dann folgt die Gerichtsverhandlung mit dem Ziel einer Einigung der Eltern.

Wenn es nicht zu einer Einigung kommt, werden die Eltern sofort nach der Verhandlung in eine Beratungsstelle geschickt. Familien- oder Lebensberatungsstellen erarbeiten mit den streitenden Elternteilen eine einvernehmliche Lösung, die sie in die Lage bringt, ihre Kinder dauerhaft gemeinsam zu erziehen.

In besonders schwierigen, hochstrittigen Fällen wird ein psychologischer Gutachter eingeschaltet. Er beantwortet nicht wie sonst üblich die Frage, welcher Elternteil das Sorgerecht bekommen soll, sondern er hilft, Konflikte zu schlichten und rät, was zu tun ist, damit beide Eltern wieder fähig werden, dauerhaft für die besten Interessen der Kinder miteinander zu kommunizieren, sodass sie ihre Kinder gemeinsam erziehen können.

Bei Zustandekommen einer einvernehmlichen Lösung, spätestens aber nach drei Monaten, findet der nächste Gerichtstermin statt, bei dem die Eltern über den Verlauf der vergangenen Umgangstermine und die einvernehmliche Lösung ihrer zukünftigen Zusammenarbeit berichten. Es sind wiederum alle involvierten Professionen anwesend, um Missverständnisse zu reduzieren und um Behauptungen bestätigen oder dementieren zu können.

Da die Eltern während drei Monaten bei der Familienberatung zu einer Einigung motiviert und beraten wurden, kann das Gerichtsverfahren oft jetzt schon abgeschlossen werden.

Vorteile interprofessioneller Zusammenarbeit

Das erwähnte Verfahren hat die folgenden Vorteile:

  • In fast allen Fällen kann das Verfahren innerhalb von sechs Monaten mit einer einvernehmlichen und dauerhaften Lösung abgeschlossen werden.
  • Urteile musste Richter Rudolph fast nie fällen. (Ein Urteil öffnet den Instanzenweg; dieser kann sechs Jahre und länger dauern, sodass die Kinder sechs und mehr Jahre praktisch ohne den anderen Elternteil aufwachsen würden.)
  • Es gibt weder Sieger noch Verlierer. Gewinner sind alle, weil sie wieder vernünftig miteinander sprechen können. Den grössten Gewinn haben die Kinder, weil sie keinen Elternteil verlieren …
  • Gewinner sind auch die Eltern, weil sie die elterliche Verantwortung teilen können und keine energiefressende Streitposition mehr verteidigen müssen.
  • Gewinner ist der Staat, bzw. die Gesellschaft, weil die Kinder zu seelisch gesunden, leistungsfähigen Erwachsenen heranwachsen können.
  • Gewinnerin ist auch die Justiz, weil praktisch keine Folgeverfahren stattfinden.

Begleitende Massnahmen

Für eine Arbeitsweise gemäss dem Cochemer Modell müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Regelmässige Koordination und Kommunikation zwischen den Professionen zur laufenden Verbesserung der Zusammenarbeit
  • Diese Zusammenarbeit soll dynamisch gelebt werden und soll sich verändernden Gegebenheiten anpassen, um die echten Kindesinteressen vertreten zu können.
  • Fachübergreifende Weiterbildung: Juristen müssen psychologisches Rüstzeug erhalten und Psychologen das juristische Verständnis erlangen.
  • Es muss ein Pool von psychologisch ausgebildeten und sachverständigen Familienberatern bestehen.

GeCoBi-Arbeitsgruppe Cochemer Modell

IGM Beratung

IGM Mitglied werden | zum Antragsformular

IGM Soforthilfe – Kontakt

Der IGM Beratungspass führt zur individuellen Beratung

IGM Treff – IGM hilft Männern

Gratis Rechtsauskunft für Männer bei Trennung & Scheidung

IGM Treff – IGM hilft Männern

IGM Treff Daten

IGM Soforthilfe – Kontakt

IGM Telefondienst | 062 844 11 11