Vaterschaft & Kinderbetreuung

Kinderbetreuung der Zukunft heute – das Wechselmodell

Das Wechselmodell ist ein Modell für die Kinderbetreuung durch Eltern, die nicht gemeinsam im selben Haushalt leben. Es wird in der Schweiz oft als „alternierende Obhut“ bezeichnet.
Betreuungsplaner

Kinderbetreuung durch beide Eltern – auch nach Trennung oder Scheidung

Oben ist beispielhaft ein typisches Wechselmodell für die Kinderbetreuung dargestellt, aber natürlich sind viele weitere Varianten der Kinderbetreuung denkbar.


Im Wechselmodell verbringen Kinder bei den Eltern im Idealfall annähernd gleich viel Zeit (50:50, d.h. bei beiden Eltern je 50 %), mindestens aber 30 % (mindestens also ein Betreuungsverhältnis von 30:70). Dabei haben die Kinder kein grösseres Hin und Her als im traditionellen Betreuungsmodell mit einem Besuchsrecht.


Beide Eltern üben die elterlichen Pflichten gleichberechtigt (sogenannt "paritätisch") aus. Die Verantwortung wird im Alltag gemeinsam getragen oder sie wird in Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt. Grundsatzentscheidungen werden gemeinsam gefällt.


In der Praxis wird oft fälschlicherweise das Einverständnis beider Eltern als eine Voraussetzung für ein Wechselmodell angesehen. In der Rechtsprechung kommt es immer wieder vor, dass für eine alternierende Obhut oder erweiterte Betreuung fälschlicherweise erhöhte Anforderungen an Kommunikation und Kooperation gestellt werden. Diese unrichtigen Prämissen gilt es im Interesse des Kindes zu überwinden, denn eine ausreichende Betreuungsdauer durch beide Eltern schenkt dem Kind dauerhaft mehr Vertrauen und Kontinuität.


Für ein Kind ist Bindung zu beiden Elternteilen wichtiger als Konfliktfreiheit. Die Rechtsprechung muss zum Schutz der Kinder vermeiden, dass es einem Elternteil einen Prozess-taktischen Vorteil verschafft, Konflikte zu schüren. Sie darf also einseitiges Konfliktverhalten nicht „belohnen“.


Oft wird das unrichtige Vorurteil vertreten, dass Kinder im Wechselmodell bei Vorliegen von Elternkonflikten mehr belastet würden. Diese Meinung trifft aber keineswegs zu: Der Verlust eines Elternteils würde ein Kind aufgrund seines natürlichen Bedürfnisses nach Bindung zu beiden Elternteilen wesentlich stärker und länger belasten (in vielen Fällen lebenslänglich).


Zudem wirkt Kinderbetreuung im Wechselmodell erwiesenermassen in den meisten Fällen deeskalierend, und der den Eltern momentan so wichtig erscheinende Elternkonflikt reduziert sich fürs Kind schnell auf eine vorübergehende Episode.


Planungshilfe und Website zum Thema Wechselmodell

Die Kindesschutzorganisation Schweiz (KiSOS) mit Sitz in Embrach hat in Zusammenarbeit mit der IGM Schweiz eine Website zum Thema Wechselmodell, alternierende Obhut und paritätische Doppelresidenz realisiert.


Neben vielen interessanten Informationen findet der Besucher dieser Website die Funktion eines „Betreuungsplaners“. Unter „Mein Betreuungsplan“ kann in einem einfachen Bildschirmdialog ein Betreuungsplan zusammengestellt und im PDF Format ausgedruckt werden. Aufgrund der dort definierten Betreuungszeiten werden die Betreuungsanteile beider Elternteile automatisch berechnet.


Eine Erweiterung des Betreuungsplaners um die Funktion eines „Ferienplaners“ ist demnächst vorgesehen. Diese praktische Erweiterung berücksichtigt auch die Betreuungszeiten während der Ferien bei der Berechnung der Betreuungsanteile.


Link zur Wechselmodell-Website


Link zur KiSOS-Website

IGM Schweiz

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